Info für Auszubildende
Ausbildung
Die Ausbildung zum Friseur (m/w) dauert drei Jahre. Du absolvierst sie in einem Betrieb deiner Wahl. Begleitend hast Du im ersten Lehrjahr zweimal, später einmal pro Woche Unterricht in der Berufsschule 5 in Nürnberg. Dazu kommen Überbetriebliche Lehrgänge bei der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg.
Die Gesellenprüfung Teil I findet nach 1 1⁄2 Jahren Lehrzeit und die Gesellenprüfung Teil II kurz vor Abschluss der Ausbildungszeit statt.
Übrigens: Bei Realschulabschluss oder Abitur kann die Lehrzeit verkürzt werden.
Das lernst Du:
- Kompetente und serviceorientierte Kundenberatung und -betreuung
- Beurteilen, Reinigen und Pflegen von Haar und Kopfhaut
- Erlernen von Haarschnitt und Styling
- Colorationen
- Pflegende und dekorative Kosmetik
- Maniküre und Nageldesign
- Planung von Arbeitsabläufen
- Pflege von und Umgang mit Kundendaten
- Arbeiten im Team
- Marketing, Werbung, Präsentation und Preisgestaltung
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Gesundheitsschutz
Das ist neu im Ausbildungsvertrag:
Wenn Sie in diesem Jahr einen Azubi einstellen, werden Sie im Ausbildungsvertrag Änderungen bei
der Ausbildungsvergütung und beim Urlaub feststellen.
Bei der Ausbildungsvergütung wird abgefragt, ob sich diese aus verschiedenen
Bestandteilen zusammensetzt und z. B. Sachbezüge, regelmäßige Zulagen etc. enthalten
sind. Ist dies der Fall, sind unter Punkt F "Sonstige Vereinbarungen" weitere Angaben zur
Zusammensetzung zu machen.
Die Urlaubstage des Azubis müssen im Ausbildungsvertrag nun exakt für jedes
Kalenderjahr der Ausbildung angegeben werden. Bei der Umrechnung von Werktagen in
Arbeitstage und der Berechnung des Teilurlaubsanspruches im Ein- und Austrittsjahr ergeben
sich dabei regelmäßig Bruchteile von Urlaubstagen.
Außerdem ist die aktuelle gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zu beachten.
Mindesausbildungsvergütung für Ausbildungsbeginn 2024
1. Ausbildungsjahr 649 €
2. Ausbildungsjahr 766 €
3. Ausbildungsjahr 876 €
Tarifliche Ausbildungsvergütung
Hinweis für Innungsbetriebe:
Der Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayerischen Friseurhandwerk
vom 29. Januar 2018 ist ungekündigt und daher immer noch gültig und kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angewandt werden.
Innungsbetrieben ist es freigestellt, die ab 1. August 2019 geltende tarifliche Ausbildungsvergütung
auch für Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn 2024 anzuwenden. Hierfür ist im Berufsausbildungsvertrag unter Punkt F. sonstige Vereinbarung auf den o.g.Tarifvertrag Bezug zu nehmen. Außerdem muss für die Eintragung des Vertrages in die Lehrlingsrolle ein Nachweis über die Innungsmitgliedschaft beigefügt werden.
1. Ausbildungsjahr 515,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 605,00, Euro
3. Ausbildungsjahr 760,00 Euro
Achtung!
Kürzungen der Ausbildungsvergütungen dürfen nicht mehr vorgenommen werden. Das heißt, auch wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit z. B. +/-37 Stunden beträgt!
Nur bei unter 35 Stunden spricht man beim Ausbildungsvertrag von einem Teilzeitausbildungsverhältnis.
Bitte beachten Sie diese Vorgehensweise. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.
Höhe des Urlaubsanspruches
Die Urlaubsdauer muss für jedes Kalenderjahr konkret angegeben werden.
Für Jugendliche greifen die Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 19 JArbSchG), für Volljährige die aus dem Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG). Maßgeblich ist das Alter zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (1. Januar).
Soweit nicht günstigere Urlaubsregelungen zur Anwendung kommen (z. B. durch beiderseitige tarifliche Bindung, Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags oder vertragliche Vereinbarung), besteht bei einer regelmäßigen Fünf- bzw. Sechstagewoche ein jährlicher gesetzlicher Urlaubsanspruch wie folgt:
Alter bei Beginn des Kalenderjahres am 1. Januar | Jährlicher Urlaubsanspruch |
noch nicht 16 Jahre alt | 30 Werktage / 25 Arbeitstage |
noch nicht 17 Jahre alt | 27 Werktage / 23 Arbeitstage |
noch nicht 18 Jahre alt | 25 Werktage / 21 Arbeitstage |
das 18. Lebensjahr bereits vollendet | 24 Werktage / 20 Arbeitstage |
Bitte unterscheiden: Werktage oder Arbeitstage
Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertag sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Insofern wird von einer regelmäßigen Sechstagewoche ausgegangen. 24 Werktage entsprechen also 4 Wochen Urlaub.
Der Urlaub bemisst sich grundsätzlich allein nach Tagen und nicht nach Arbeitsstunden. Bei regelmäßiger Ausbildung an weniger Tagen wird der Urlaub in Arbeitstagen eingetragen. Das Urlaubsvolumen (4 Wochen) bleibt gleich.
Rechenweg von der Sechs- auf die Fünftagewoche: 24 : 6 x 5 = 20
20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche entsprechen folglich ebenfalls 4 Wochen Urlaub.
Bitte Werktage oder Arbeitstage in das Formular eintragen und im Abschnitt F angeben, falls die Basis geringer als eine regelmäßige Fünftagewoche ist.
Schwerbehinderte Auszubildende
Hierzu zählen Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Sie erhalten einen jährlichen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 125 SGB IX.
Als Ausbildungsbetrieb haben Sie die Möglichkeit Lehrverträge online abzuschließen.
Zum Ausfüllen klicken Sie hier -> Lehrvertrag online.
1. Lehrvertrag komplett ausfüllen
2. Ausdrucken
3. Unterschreiben
4. An folgende Adresse senden:
Friseur-Innung Nürnberg
z. Hdn. Frau Hofmann
Rosenplütstraße 2
90439 Nürnberg
5. Eine Kopie des Ausbildungsvertrages bitte an Ihre zuständige Berufsschule schicken
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